Ob ein Beleg entsteht, hängt allein von der Zahlungsart ab. Dein Tarif spielt keine Rolle.
| Zahlungsart | Zahlungsbeleg | Stornobeleg bei Erstattung |
|---|---|---|
| ENUGO Pay | Ja, automatisch nach Zahlungseingang | Ja, automatisch |
| Überweisung | Ja, sobald du die Zahlung vermerkst | Ja |
| Bar | Nein | Nein |
Bei Barzahlungen vermerkt ENUGO nur den Zahlungseingang mit Datum. Es wird keine Belegnummer vergeben und keine Mail an den Spieler verschickt. Brauchst du für eine Barzahlung eine Quittung, stellst du sie selbst aus. Die Aufzeichnung deiner Bareinnahmen bleibt deine Aufgabe.
Jeder Beleg trägt eine fortlaufende Belegnummer, den Betrag, das Zahldatum und die Zahlungsart. Der Spieler bekommt ihn per E-Mail und kann ihn in seiner Buchung herunterladen.
Alle Zahlungsdokumente findest du im Menü Finanzen unter Belege. Die Seite hat drei Bereiche:
Zahlungsbelege für Überweisung und ENUGO Pay. Du kannst jeden Beleg als PDF herunterladen oder im Browser öffnen. Barzahlungen erscheinen hier nicht.
Wurde eine Überweisungs- oder ENUGO-Pay-Zahlung erstattet oder eine vermerkte Überweisung zurückgenommen, findest du hier den Stornobeleg mit negativem Betrag.
Wenn du ENUGO Pay nutzt, erstellt ENUGO zu jeder Auszahlung eine Abrechnung der angefallenen Plattformgebühren. Sie listet die enthaltenen Buchungen einzeln auf und weist Netto und Umsatzsteuer getrennt aus. Du bekommst sie zusätzlich per E-Mail als PDF.
Wichtig zur Abgrenzung: Die Gebührenabrechnung ist eine echte Rechnung von ENUGO an dich, also eine Betriebsausgabe. Die Zahlungsbelege dagegen stellst du deinen Spielern aus.
Unter Finanzen → Export im Bereich Belege lädst du alle Zahlungsbelege oder Stornobelege eines Zeitraums als ZIP herunter. Die Dateien sind nach Belegnummer benannt.
Die von ENUGO erstellten Dokumente sind Zahlungsbelege, keine Rechnungen im Sinne von § 14 UStG. Da du als Trainer direkt an Endkunden verkaufst, reichen Zahlungsbelege in der Regel aus. Brauchst du formelle Rechnungen, erstellst du sie über dein eigenes Buchhaltungstool.
Auf jedem Beleg steht dein Steuerstatus zum Zeitpunkt der Zahlung: regelbesteuert mit ausgewiesener Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer mit dem Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Du legst das in deinem Profil unter Steuerliche Angaben fest. Eine spätere Änderung wirkt nur auf neue Belege.
Die Rechnungen für dein eigenes ENUGO-Abonnement werden dir per E-Mail zugeschickt. Du findest sie außerdem unter Abonnement.
Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt das Zuflussprinzip: Entscheidend ist, wann das Geld bei dir angekommen ist, nicht wann die Buchung angelegt wurde. Genau danach sortiert der EÜR-Export deine Einnahmen.
Zuletzt geändert: 15. September 2026
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